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Die nicht aufgeführten Grundstücke sind bereits vergeben.
Bei den angebotenen Bauplätzen handelt es sich teilweise um noch zu vermessene Teilflächen. Somit können sich die
Grundstücksgrößen im Einzelfall noch geringfügig ändern.
Der Erwerber verpflichtet sich, entsprechend den Regenwassernutzungsvorschriften des Bebauungsplanes auf dem
Grundstück eine Zisterne mit mindestens 4.000 Litern Fassungsvermögen und mindestens einer Verbrauchsstelle im
Gebäude zu erstellen. Dies gilt nicht für das Grundstück Nr. 1.
Im Kaufpreis sind die kompletten Erschließungskosten und die Vermessungskosten enthalten. Es fällt keine Käuferprovision
an. Es besteht keine Architekten- oder Bauträgerbindung, so dass Sie mit dem Partner Ihrer Wahl bauen können. |