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Bei den angebotenen Bauplätzen handelt es sich teilweise um noch zu
vermessene Teilflächen. Somit können sich die Grundstücksgrößen im Einzelfall
noch geringfügig ändern.
Der Erwerber verpflichtet sich, entsprechend den Regenwassernutzungsvorschriften
des Bebauungsplanes auf dem Grundstück eine Zisterne mit
mindestens 4.000 Litern Fassungsvermögen und mindestens einer
Verbrauchsstelle im Gebäude zu erstellen.
Im Kaufpreis sind die kompletten Erschließungskosten und die
Vermessungskosten enthalten. Es fällt keine Käuferprovision an. Es besteht keine
Architekten- oder Bauträgerbindung, so dass Sie mit dem Partner Ihrer Wahl
bauen können. |